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   BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92   

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BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92 (https://dejure.org/1992,1548)
BSG, Entscheidung vom 04.11.1992 - 1 RK 5/92 (https://dejure.org/1992,1548)
BSG, Entscheidung vom 04. November 1992 - 1 RK 5/92 (https://dejure.org/1992,1548)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Ersatzkasse - Gesundheits-Reformgesetz Aufhebung - Versicherungsklasse - Zusatz - Krankengeld - Verfassungsmäßigkeit - Vertrauensschutz des Versicherten

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 26.06.1990 - 3 RK 22/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufhebung der Beitragsklasse einer Ersatzkasse

    Auszug aus BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92
    Die durch das Gesundheits-Reformgesetz erfolgte Aufhebung der Versicherungsklasse, die für freiwillige Ersatzkassen-Mitglieder einen Krankengeldanspruch nach einem über der Jahresarbeitsverdienstgrenze liegenden Betrag vorsah, ist auch dann nicht verfassungswidrig, wenn der Versicherte keine Möglichkeit zum Abschluß einer entsprechenden privaten Versicherung hat (Fortführung von BSG vom 26.6.1990 - 3 RK 22/89 = SozR 3-5405 Art. 79 Nr. 1).

    Damit hat die in der Satzung der beklagten Krankenkasse geregelte VK 321, die ein höheres Krankengeld als das nach § 47 SGB V bemessene vorsah, ihre Rechtsgrundlage verloren (so bereits Bundessozialgericht , Urteile vom 26. Juni 1990 - 3 RK 22/89 -, SozR 3-5405 Art. 79 GRG Nr. 1, vom 21. November 1991 - 3 RK 38/89 - und vom 11. August 1992 - 1 RK 23/91 -).

    Wie bereits der 3. Senat des BSG in seinem Urteil vom 26. Juni 1990 (aaO) im einzelnen dargelegt hat, ergibt sich aus der Begründung zum Regierungsentwurf des GRG, daß das neue Recht eine weitgehende Gleichstellung aller Krankenkassen im Bereich des Leistungs-, Beitrags- und Mitgliedschaftssrechts vorsieht, weil die unterschiedlichen Regelungen zu unterschiedlichen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenkassen geführt haben (BR-Drucks aaO, S 213 zu § 177 des Entwurfs).

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92
    Die konkrete Reichweite der Bestandsgarantie des Eigentums ergibt sich - wie das BVerfG in zahlreichen Entscheidungen dargelegt hat (BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 109 f; 72, 9, 22; 74, 203, 214; 75, 78, 97) - erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist.

    Diese ist insbesondere nicht durch den personalen Bezug des Anteils eigener Leistungen des Versicherten eingeschränkt (vgl BVerfGE 53, 257, 293); die durch die Wahl der VK 321 erworbene Rechtsposition war von vorausgegangenen Beitragsleistungen unabhängig; auch ist durch die erhöhten Beitragsleistungen in der Zeit vor dem 1. Januar 1989 die Rechtsposition des Klägers nicht in dem Sinne verstärkt worden, daß er für den Krankengeldanspruch nach einem die Jahresarbeitsverdienstgrenze übersteigenden Betrag eine bestimmte Anwartschaftszeit hätte zurückgelegt haben müssen.

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß durch das streitige Versicherungsverhältnis in der VK 321 eine "Anwartschaft auf Krankengeld" begründet worden ist, weil für das Entstehen des satzungsmäßigen konkreten Leistungsanspruchs nur noch der Versicherungsfall eintreten mußte, und wenn unterstellt wird, daß diese Rechtsposition im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG der Eigentumsgarantie unterfällt (vgl in diesem Zusammenhang den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats an das BVerfG vom 10. Dezember 1991 - 1/3 RK 9/90 -), weil sie dem Versicherten zur ausschließlichen Nutzung zugeordnet ist, zudem auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und der Sicherung seiner Existenz dient (vgl BVerfGE 69, 272, 300; 72, 9, 18 f), ist Art. 14 Abs. 1 GG nicht verletzt.

    Die konkrete Reichweite der Bestandsgarantie des Eigentums ergibt sich - wie das BVerfG in zahlreichen Entscheidungen dargelegt hat (BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 109 f; 72, 9, 22; 74, 203, 214; 75, 78, 97) - erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist.

  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 38/89

    Anspruch auf Versicherung zu einem erhöhten Krankengeldanspruch; Erhöhtes

    Auszug aus BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92
    Damit hat die in der Satzung der beklagten Krankenkasse geregelte VK 321, die ein höheres Krankengeld als das nach § 47 SGB V bemessene vorsah, ihre Rechtsgrundlage verloren (so bereits Bundessozialgericht , Urteile vom 26. Juni 1990 - 3 RK 22/89 -, SozR 3-5405 Art. 79 GRG Nr. 1, vom 21. November 1991 - 3 RK 38/89 - und vom 11. August 1992 - 1 RK 23/91 -).

    Der 3. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 21. November 1991 (3 RK 38/89) auf den Einwand des dortigen Klägers, daß ihm die Möglichkeit einer PKV versperrt sei, ausgeführt, daß der Betroffene auf einen derartigen Versicherungsschutz nicht angewiesen sei, vielmehr für ihn ein Krankentagegeld in Höhe der Differenz zwischen dem bisherigen höheren und dem gesetzlichen (Höchst-) Krankengeld für die Dauer der Erkrankung nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung ausreichend sei.

  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92
    Ansonsten obliegt die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 107; 8, 274, 329).
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56

    Preisgesetz

    Auszug aus BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92
    Ansonsten obliegt die Ausgestaltung des Sozialstaatsprinzips im wesentlichen dem Gesetzgeber (BVerfGE 1, 97, 107; 8, 274, 329).
  • BVerfG, 16.07.1985 - 1 BvL 5/80

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92
    Selbst wenn man davon ausgeht, daß durch das streitige Versicherungsverhältnis in der VK 321 eine "Anwartschaft auf Krankengeld" begründet worden ist, weil für das Entstehen des satzungsmäßigen konkreten Leistungsanspruchs nur noch der Versicherungsfall eintreten mußte, und wenn unterstellt wird, daß diese Rechtsposition im Sinne der Rechtsprechung des BVerfG der Eigentumsgarantie unterfällt (vgl in diesem Zusammenhang den Vorlagebeschluß des erkennenden Senats an das BVerfG vom 10. Dezember 1991 - 1/3 RK 9/90 -), weil sie dem Versicherten zur ausschließlichen Nutzung zugeordnet ist, zudem auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Versicherten beruht und der Sicherung seiner Existenz dient (vgl BVerfGE 69, 272, 300; 72, 9, 18 f), ist Art. 14 Abs. 1 GG nicht verletzt.
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92
    Die konkrete Reichweite der Bestandsgarantie des Eigentums ergibt sich - wie das BVerfG in zahlreichen Entscheidungen dargelegt hat (BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 109 f; 72, 9, 22; 74, 203, 214; 75, 78, 97) - erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92
    Die konkrete Reichweite der Bestandsgarantie des Eigentums ergibt sich - wie das BVerfG in zahlreichen Entscheidungen dargelegt hat (BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 109 f; 72, 9, 22; 74, 203, 214; 75, 78, 97) - erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist.
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BSG, 04.11.1992 - 1 RK 5/92
    Die konkrete Reichweite der Bestandsgarantie des Eigentums ergibt sich - wie das BVerfG in zahlreichen Entscheidungen dargelegt hat (BVerfGE 53, 257, 292; 58, 81, 109 f; 72, 9, 22; 74, 203, 214; 75, 78, 97) - erst aus der Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums, die nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG Sache des Gesetzgebers ist.
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BSG, 10.12.1991 - 3 RK 9/90

    Einschränkung des Krankengeldanspruchs durch das Gesundheits-Reformgesetz 1988

  • BSG, 11.08.1992 - 1 RK 23/91

    Voraussetzungen für eine Versicherung mit erhöhtem Krankengeldanspruch - Fehlen

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 A 4/06 R

    Krankenversicherung - Satzungsbestimmung - rechtsstaatliches Gebot der

    Bereits die Vorgängerregelungen ließen eine solche Differenzierung der Satzung für einzelne Mitgliedergruppen zu (§ 215 Abs. 2 RVO; RVA, Bescheid vom 12.4.1938, EuM 43, 65; Bescheid vom 26.7.1940, BKK Sp 348; Erlass des RAM vom 23.11.1940, AN 1940, 421; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd II, Stand 1.9.1989, S 428; Klang, DOK 1953, 374; H. Peters/Mengert, Handbuch der Krankenversicherung Bd II, Stand 31.1.1988, § 215 Anm 3b mwN; für die Ersatzkassen vgl Art. 2 § 4 Abs. 2 der 12. AufbauVO in der im BGBl Teil III, Gliederungsnummer 8230/13 veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch § 51 des Gesetzes vom 27.7.1981, BGBl 1, 705, aufgehoben durch Art. 79 Abs. 6 Nr. 7 GRG; vgl hierzu BSG SozR 3-2500 § 47 Nr. 3; BSG USK 9283; BSG SozR 3-5405 Art. 79 Nr. 1: Danach galten für die Versicherung nach dem Ausscheiden aus der Versicherungspflicht die Bestimmungen der Satzung der Ersatzkasse).
  • BSG, 14.02.2007 - B 1 KR 16/06 R

    Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Krankengeld - generelle Wartezeit

    Aber selbst wenn man es als erforderlich ansähe, dass auch bei einschränkenden Änderungen satzungsrechtlicher Positionen legitimierende Gründe gegeben sind (vgl zur Reform eines gesetzlich ausgestalteten Rechtsgebiets BVerfGE 31, 275, 290; BSG SozR 3-2500 § 47 Nr. 3 und Urteil des Senats vom 4.11.1992 - 1 RK 12/92 -), genügt die Satzungsänderung - Aufhebung des § 20 Abs. 3 Satzung aF - den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
  • BSG, 28.09.1993 - 1 RK 34/92

    Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld vom Tage nach der ärztlichen

    Allerdings kommt es darauf an, daß gerade für diesen Eingriff legitimierende Gründe gegeben sind (vgl BVerfGE 31, 275, 290; BSG, Urt vom 4. November 1992 - 1 RK 5/92).
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 15/05 R

    Krankenversicherung - Beginn des Krankengeldanspruches für freiwillig versicherte

    Aber selbst wenn man es als erforderlich ansähe, dass auch bei einschränkenden Änderungen satzungsrechtlicher Positionen legitimierende Gründe gegeben sind (vgl zur Reform eines gesetzlich ausgestalteten Rechtsgebiets BVerfGE 31, 275, 290; BSG SozR 3-2500 § 47 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 4. November 1992 - 1 RK 12/92 -), genügt die Satzungsänderung - Aufhebung des § 14 Abs. 3 Satzung aF - den verfassungsrechtlichen Anforderungen.
  • LSG Baden-Württemberg, 24.01.2006 - L 11 KR 3876/05

    Krankenversicherung - Einschränkung des Krankengeldanspruchs für freiwillig

    Sie wird nicht durch Vertrag begründet (vgl. BSG Urteil vom 04.11.1992 -1 RK 5/92- in SozR 3-2500 § 47 Nr. 3).
  • LSG Berlin, 18.02.2004 - L 9 KR 416/01

    Berechnung des Mindestbeitragsbemessungswertes; Hauptberuflich selbstständig

    Von dieser Norm abweichende Regelungen des Krankengeldes durch die Satzung sind danach nicht zulässig (vgl. BSG, Urteil vom 04.11.1992 - 1 RK 5/92 - SozR 3-2500 § 47 Nr. 3).
  • LSG Hessen, 25.02.1994 - L 1 KR 1139/93

    Krankenversicherungsschutz - Umfang - freiwillig Versicherter - versichertes

    Die Krankenkasse kann auch an freiwillige Mitglieder nur Leistungen im gesetzlich vorgesehenen Umfang erbringen (vgl. BSG, Urteile vom 11. August 1992 - 1 RK 23/91 -, 4. November 1992 - 1 RK 5/92 -, 28. September 1993 - 1 RK 34/92).
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